Pflegestufen

Beschreibung

Staatliche Leistungen

Pflegestufe 1

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

- Pflegegeld: 

244 Euro monatlich für häusliche Pflege;

Pflegesachleistung: 

316 Euro monatlich für professionelle Pflegeleistungen; 

Kombinationsleistung: 

Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung;

Verhinderungspflege: 

1.612 Euro jährlich für Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Pflegestufe 2

Schwerwiegende Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

- Pflegegeld: 

316 Euro monatlich für häusliche Pflege; 

Pflegesachleistung: 

545 Euro monatlich für professionelle Pflegeleistungen;

Kombinationsleistung: 

Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung;

Verhinderungspflege: 

1.612 Euro jährlich für Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Pflegestufe 3

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

- Pflegegeld: 

545 Euro monatlich für häusliche Pflege;

 Pflegesachleistung: 

1.298 Euro monatlich für professionelle Pflegeleistungen; 

Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung;

Verhinderungspflege: 

1.612 Euro jährlich für Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Pflegestufe 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

- Pflegegeld: 

901 Euro monatlich für häusliche Pflege;

 Pflegesachleistung: 

1.995 Euro monatlich für professionelle Pflegeleistungen;

Kombinationsleistung: 

Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung;

Verhinderungspflege: 

1.995 Euro jährlich für Ersatzpflege

Pflegestufe 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung und zusätzlichem Hilfebedarf im Alltag.

Pflegegeld: 

728 Euro monatlich für häusliche Pflege;

 Pflegesachleistung: 

1.612 Euro monatlich für professionelle Pflegeleistungen;

Kombinationsleistung: 

Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung;

Verhinderungspflege: 

1.612 Euro jährlich für Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson


Bitte beachten Sie, dass sich die Pflegestufen und die damit verbundenen Leistungen im Laufe der Zeit ändern können. Die oben genannten Informationen basieren auf dem Stand bis September 2021 und dienen nur als allgemeine Richtlinie. 

Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Pflegekasse über die aktuellen Leistungen und Voraussetzungen zu informieren.



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